Unter dem Sammelbegriff vorweggenommene Erbfolge versteht man die
Organisation des Generationenwechsels durch Vermögensübertragungen des
späteren Erblassers auf die von ihm vorgesehenen Nachfolger zu dessen
Lebzeiten. Auch wenn Vermögensübertragungen im Rahmen der
vorweggenommenen Erbfolge nicht per Definition in vollem Umfang
unentgeltlich erfolgen müssen, steht die unentgeltliche Übertragung von
Vermögensgegenständen dabei im Vordergrund...