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Vorweggenommene Erbfolge

Unter dem Sammelbegriff vorweggenommene Erbfolge versteht man die Organisation des Generationenwechsels durch Vermögensübertragungen des späteren Erblassers auf die von ihm vorgesehenen Nachfolger zu dessen Lebzeiten. Auch wenn Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge nicht per Definition in vollem Umfang unentgeltlich erfolgen müssen, steht die unentgeltliche Übertragung von Vermögensgegenständen dabei im Vordergrund...

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