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Vorweggenommene Erbfolge - Teil 2

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 News Vergleich vorweggenommene Erbfolge / Erbfolge

Bevor im Folgenden auf die zivilrechtlichen und steuerlichen Konsequenzen der vorweggenommenen Erbfolge im Einzelnen eingegangen wird, soll hier zunächst überblicksartig dargestellt werden, welche Vorteile, aber auch welche Nachteile mit einer Unternehmensübertragung im Wege der vorweggenommen Erbfolge gegenüber dem Unternehmensübergang durch Erbfall und Erbauseinandersetzung verbunden sind.

Die wichtigsten Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge sind:

  • Der Unternehmer hat die Möglichkeit den vorgesehenen Nachfolger sukzessive an seine Aufgabe heranzuführen.

  • Wegen der mehrfachen Ausnutzung der Steuerfreibeträge lässt sich der Unternehmensübergang steuerlich optimieren.

  • Der Unternehmer kann familieninternen Streitigkeiten über die vorgesehene Nachfolgeregelung durch Erläuterung der Hintergründe seiner Planung und Eingehen auf berechtigte Einwände entgegenwirken.

  • Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüche werden minimiert, soweit entsprechende Vermögensübertragungen mehr als 10 Jahre vor dem Erbfall durchgeführt werden.

  • Die Kinder und Enkel des Unternehmers können schon zu einem Zeitpunkt mit Vermögenszuwendungen bedacht werden, in dem sie das Vermögen zur Gründung der eigenen Existenz oder einer Familie benötigen.

Nachteile der vorweggenommenen Erbfolge insbesondere für den Unternehmer sind:

  • In dem Maße, in dem der Unternehmer Rechte an seinem Unternehmen auf seine Nachfolger überträgt, verliert er selber an Einfluss.

  • Nimmt die persönliche und berufliche Entwicklung der Nachfolger keinen zufrieden stellenden Verlauf, sind im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge getroffene Dispositionen u.U. nicht mehr oder nur schwer wieder rückgängig zu machen.

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