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Bevor im Folgenden auf die zivilrechtlichen und steuerlichen
Konsequenzen der vorweggenommenen Erbfolge im Einzelnen eingegangen
wird, soll hier zunächst überblicksartig dargestellt werden, welche
Vorteile, aber auch welche Nachteile mit einer Unternehmensübertragung
im Wege der vorweggenommen Erbfolge gegenüber dem Unternehmensübergang
durch Erbfall und Erbauseinandersetzung verbunden sind.
Die wichtigsten Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge sind:
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Der Unternehmer hat die Möglichkeit den vorgesehenen Nachfolger
sukzessive an seine Aufgabe heranzuführen.
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Wegen der mehrfachen Ausnutzung der Steuerfreibeträge lässt sich der
Unternehmensübergang steuerlich optimieren.
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Der Unternehmer kann familieninternen Streitigkeiten über die
vorgesehene Nachfolgeregelung durch Erläuterung der Hintergründe
seiner Planung und Eingehen auf berechtigte Einwände entgegenwirken.
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Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüche werden minimiert,
soweit entsprechende Vermögensübertragungen mehr als 10 Jahre vor
dem Erbfall durchgeführt werden.
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Die Kinder und Enkel des Unternehmers können schon zu einem
Zeitpunkt mit Vermögenszuwendungen bedacht werden, in dem sie das
Vermögen zur Gründung der eigenen Existenz oder einer Familie
benötigen.
Nachteile der vorweggenommenen Erbfolge insbesondere für den Unternehmer
sind:
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In dem Maße, in dem der Unternehmer Rechte an seinem Unternehmen auf
seine Nachfolger überträgt, verliert er selber an Einfluss.
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Nimmt die persönliche und berufliche Entwicklung der Nachfolger
keinen zufrieden stellenden Verlauf, sind im Rahmen der
vorweggenommenen Erbfolge getroffene Dispositionen u.U. nicht mehr
oder nur schwer wieder rückgängig zu machen.
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