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Erbschaftsteuerreform

 


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Es ist nie zu spät und selten zu früh, über die Errichtung seines Testaments nachzudenken. Viele Menschen schieben die Beschäftigung mit diesem Thema vor sich her, weil es ihnen unangenehm ist, sich mit den wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen ihres Todes zu befassen. Der nachfolgende Testaments-Lehrpfad soll Basisinformationen für wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Überlegungen in diesem Zusammenhang geben und es dem Leser erleichtern, seinen Weg durch das Gestrüpp von erbrechtlichen, familienrechtlichen und steuerlichen Stimmungen zu finden.

Die Erfahrung zeigt, dass die vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelungen, die dann eingreifen, wenn kein Testament besteht, in vielen Fällen völlig ausreichend sind, um die vom Erblasser gewünschte Erbfolge eintreten zu lassen. In vielen Fällen sind daher – ergänzend zur gesetzlichen Erbfolge – nur kleinere Korrekturen oder Ergänzungen erforderlich. Bei umfangreichen Nachlässen, insbesondere wenn betriebliches Vermögen (Unternehmen) zur Vererbung ansteht, empfiehlt sich jedoch eine ausgefeilte testamentarische Regelung. Dasselbe gilt bei komplizierten Familienverhältnissen (z.B. Kinder aus verschiedenen Ehen, Enterbung von nahen Angehörigen, Erbeinsetzung von Nicht-Familienangehörigen usw.).

Der Gesetzgeber hat vor nunmehr über 100 Jahren das deutsche Erbrecht im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches sehr ausführlich und detailverliebt geregelt. Die vom Gesetzgeber angebotenen Instrumente zur Regelung der individuellen Erbfolge haben sich bewährt. Es gibt für nahezu jeden Wunsch des Erblassers die „passende“ Formulierung, so dass bei Ihrer Testamentsgestaltung das Rad nicht neu erfunden zu werden braucht. Bitte gehen Sie die nachfolgenden Schritte auf unserem Testaments-Lehrpfad und Sie werden am Ende zu der Erkenntnis kommen, dass auch die Regelungen, die Sie sich für Ihre Erbfolge vorgestellt haben, umsetzbar sind. Das Erbrecht ist weitestgehend flexibles Recht; es gibt nur wenige strikte Regelungen, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Sie brauchen jetzt 1 Stunde Zeit!

 

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