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Vorwort
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Es ist nie zu spät und selten zu früh, über die Errichtung seines
Testaments nachzudenken. Viele Menschen schieben die Beschäftigung mit
diesem Thema vor sich her, weil es ihnen unangenehm ist, sich mit den
wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen ihres Todes zu befassen. Der
nachfolgende Testaments-Lehrpfad soll Basisinformationen für
wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Überlegungen in diesem
Zusammenhang geben und es dem Leser erleichtern, seinen Weg durch das
Gestrüpp von erbrechtlichen, familienrechtlichen und steuerlichen
Stimmungen zu finden.
Die Erfahrung zeigt, dass die vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelungen,
die dann eingreifen, wenn kein Testament besteht, in vielen Fällen
völlig ausreichend sind, um die vom Erblasser gewünschte Erbfolge
eintreten zu lassen. In vielen Fällen sind daher – ergänzend zur
gesetzlichen Erbfolge – nur kleinere Korrekturen oder Ergänzungen
erforderlich. Bei umfangreichen Nachlässen, insbesondere wenn
betriebliches Vermögen (Unternehmen) zur Vererbung ansteht, empfiehlt
sich jedoch eine ausgefeilte testamentarische Regelung. Dasselbe gilt
bei komplizierten Familienverhältnissen (z.B. Kinder aus verschiedenen
Ehen, Enterbung von nahen Angehörigen, Erbeinsetzung von
Nicht-Familienangehörigen usw.).
Der Gesetzgeber hat vor nunmehr über 100 Jahren das deutsche Erbrecht im
5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches sehr ausführlich und
detailverliebt geregelt. Die vom Gesetzgeber angebotenen Instrumente zur
Regelung der individuellen Erbfolge haben sich bewährt. Es gibt für
nahezu jeden Wunsch des Erblassers die „passende“ Formulierung, so dass
bei Ihrer Testamentsgestaltung das Rad nicht neu erfunden zu werden
braucht. Bitte gehen Sie die nachfolgenden Schritte auf unserem
Testaments-Lehrpfad und Sie werden am Ende zu der Erkenntnis kommen,
dass auch die Regelungen, die Sie sich für Ihre Erbfolge vorgestellt
haben, umsetzbar sind. Das Erbrecht ist weitestgehend flexibles Recht;
es gibt nur wenige strikte Regelungen, die unbedingt eingehalten werden
müssen.
Sie brauchen jetzt 1 Stunde Zeit!
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