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Erbschaftsteuerreform

 


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Der 1. Schritt - Was gibt es vererben?

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 News Beschreibung

Bevor Sie sich darüber Gedanken machen, wer in Ihrem Testament bedacht werden soll, welche komplizierten Regelungen Ihr Testament möglicherweise enthalten sollte und welche steuerlichen Auswirkungen das alles haben kann, werden Sie sich bitte zunächst darüber klar, was Sie zu vererben haben. Bitte gliedern Sie Ihr Vermögen wie folgt:

1. Grundstücke

  • unbebaute

  • bebaute

  • Erwerbsdatum

  • Alleineigentum?

  • Bruchteilseigentum?

  • Valuta der vorhandenen Belastungen?

  • Belastung mit Nießbrauch zugunsten eines Dritten?

  • geschätzter Verkehrswert?

  • vorhandene Gutachten vereidigter Sachverständiger

2. Liquide Mittel

  • Wertpapierdepots

  • leicht versilberbare Anteile an Wertpapierfonds, Geldmarktfonds etc.

  • ausländische Geldkonten

  • Edelmetalle

  • geschätzter Verkehrswert?

3. Lebensversicherungsverträge

  • Laufzeit der Verträge, Auszahlungsdatum im Erlebensfall

  • heutiger Rückkaufwert

  • versicherte Summe im Todesfall

  • Bezugsberechtigter

4. Beteiligungen

a) Beteiligungen an Unternehmen

  • Rechtsform des Unternehmens

  • Höhe der Beteiligung

  • Haben Sie den Gesellschaftsvertrag?

  • Enthält er Regelungen bezüglich der Erbfolge in die Beteiligung?

  • Ist die Beteiligung frei vererblich?

  • Haben Sie den letzten Jahresabschluss des Unternehmens?

  • Kennen Sie den Stand Ihres steuerlichen Kapitalkontos?

  • Können Sie den Verkehrswert der Beteiligung annähernd schätzen?

  • Erzielen Sie aus dieser Beteiligung steuerlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG?

  • Besteht steuerliches Sonderbetriebsvermögen?

b) Beteiligungen an Gesellschaften, die kein Unternehmen betreiben (z.B. Grundstücksverwaltungen)
(Hier ähnlicher Fragenkatalog wie oben)

5. Selbstgenutztes Einfamilienhaus/Eigentumswohnung

  • geschätzter Verkehrswert?

  • vorhandene Belastungen?

6. Ihnen zustehende Rentenansprüche/Pensionsansprüche/Versorgungsansprüche,
die im Falle Ihres Todes auf Ihren Ehepartner/Ihre Kinder übergehen würden

  • aktuelle Höhe der Bezüge?

  • vererbbarer Anteil?

 

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