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 News Beschreibung

Unter Umständen ist es dem Erblasser nicht mehr möglich ein formgültiges Testament zu errichten. In diesem Fällen gilt es eine Lösung zu finden, die es dem Erblasser ermöglicht dennoch seinen letzten Willen zu fixieren, wenn die die gesetzliche Erbfolge oder die Fiskalerbfolge umgangen werden soll.

 News 3-Zeugen-Testament

Das Gesetz sieht ein sogenanntes Nottestament vor. Es wird auch als 3-Zeugen-Testament bezeichnet. Dies leitet sich aus einer Voraussetzung ab, dass drei Zeugen anwesend sein müssen.

Im Einzelnen sind die Voraussetzungen für ein Nottestament:

  • Es muss eine so nahe Todesgefahr vorliegen, dass voraussichtlich auch die Errichtung eines Testaments nach § 2249 nicht mehr möglich ist.

  • Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen

  • Eine Niederschrift die noch zu Lebzeiten des Testierenden aufgenommen wird.

Erfüllt das Testament die vorstehenden Formalien nicht, so kommt das Nachlassgericht nicht zu der Prüfung des mutmaßlichen Willens des Erblassers, sondern stellt fest, dass kein wirksames Testament vorliegt.

 

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