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Erbschaftsteuerreform

 


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 News Beschreibung

Auf dieser Seite bereiten wir für Sie aktuelle Themen des Tagesgeschehens auf und stellen sie zusammengefasst dar. Zudem versuchen wir Ihnen, eine unverbindliche Einschätzung und Kommentierung unsererseits zu diesem Thema zur Verfügung zu stellen.


Unternehmenssteuerreform 2008

Am 12.7.2006 hat das Kabinett Eckpunkte zur weiteren Arbeit an der Unternehmenssteuerreform 2008 festgelegt. So werden am 1.1.2007 ein Kabinettsbeschluss zum geplanten Gesetz und der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Sommer 2007 erfolgen. Die Unternehmenssteuerreform soll zum 1.1.2008 in Kraft treten.

Inhalt der Unternehmenssteuerreform sind demnach:

Die bisherige Körperschaftsteuer soll durch eine „Förderale Unternehmenssteuer“ und die Gewerbesteuer durch eine „kommunale Unternehmenssteuer“ ersetzt werden. Die genaue Ausgestaltung der Bemessungsgrundlagen sind zwar noch offen, aber sie sollen entgegen des bisherigen Rechts vereinheitlicht werden.

Die steuerliche Gesamtbelastung bei Körperschaften soll von aktuell etwa 39% soll auf knapp 30% gesenkt werden. Dafür sind für beide Steuerarten Anrechnungen und Hinzurechnungen auf Zinsen und pauschalierte Zinsanteile bei Mieten, Pachten, Leasing und Lizenzen geplant.

Bei Personengesellschaften ist die Einführung einer Investitionsrücklage oder eine generelle Begünstigung des im Unternehmen einbehaltenen Gewinns angedacht. Dies soll bei den Personengesellschaften zu einer Entlastung der ertragsabhängigen Einkommensteuerbelastung führe, die momentan bis zu einem Spitzensatz von 42% zzgl. Solidaritätszuschlag betragen kann.

Die Unternehmen sollen hinsichtlich der Erbschaftsteuer entlastet werden. Hierfür plante die Bundesregierung einen Referentenentwurf bis Ende Juli 2006, ein Kabinettsbeschluss soll bis Ende August 2006 erfolgen. Die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat ist für Ende 2006 geplant, damit es zum 1.1.2007 in Kraft treten kann. Inhaltlich soll die Erbschaftsteuerreform beinhalten, dass die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer auf Betriebsvermögen über einen Zeitraum von 10 Jahren gestundet werden kann und für jedes weiteres Jahr der Betriebsfortführung in Höhe von einem Zehntel erlassen wird. Wer innerhalb der 10-Jahresfrist seit Erbfall oder Schenkung den Betrieb oder einen Teil des Betriebsvermögens veräußert oder Betriebsvermögen entnimmt, hat die anteiligen Erbschaftsteuerbeträge nachzuzahlen. Die Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften wird hingegen nicht grundsätzlich entlastet, sondern nur in den Fällen, in denen der Erblasser eine Beteiligung von mehr als 25% hält. Die Entlastung wird in der Höhe auf einen Betrag von 100 Millionen Euro begrenzt. Allerdings kann "nicht produktives" Vermögen dabei nur entlastet werden, wenn es fremdfinanziert ist.

kritische Anmerkung in der R&P-Mandanteninformation [mehr...]


 

 

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