Startseite Partner Suche Impressum Kontakt Gästebuch

-

-

Allgemein

-

 

Aktuelles

 

 

Grundgedanken

 

 

Erben

 

vorweggenommene Erbfolge

 

Einzelunternehmen

 

 

Personengesellschaft

 

 

GmbH

 

 

AG

 

 

Stiftung

 
 

Informationen

 
 

Testamentslehrpfad

 
 

Notfallplan

 
 

Finanzierung

 
 

Nachfolgeszenarien

 
 

Rechtsquellen

 

 

Glossar

 

-

Sonstiges

-

 

Über uns

 

 

Links

 

 

Muster

 

Download

  Datenbanken  
 

Sitemap

 

-

Sonderthema

-

 

Erbschaftsteuerreform

 


-

Grundgedanken

 

 News Beschreibung

Warum besteht die Notwendigkeit, sich über die Unternehmensnachfolge bereits  frühzeitig Gedanken zu machen?

Die Nachkriegsgeneration in Deutschland hat erhebliches Vermögen geschaffen, von dem in den nächsten Jahren im Rahmen der Generationenfolge ein Großteil vererbt wird. Zu diesem Vermögen gehören zu einem nicht unwesentlichen Teil auch Unternehmen. Diese müssen ebenfalls in die Überlegungen einer Vermögensnachfolge einbezogen werden, wobei es in diesen Fällen, vielfältige und schwierige Fragen zu lösen gilt. Vielfach werden die Möglichkeiten und Notwendigkeiten einer Regelung bei der Unternehmensnachfolge derart unterschätzt, dass in Ermangelung einer zeitlichen und inhaltlichen Planung und Konzeption seitens des übergebenden Unternehmers eine Unternehmensnachfolge oftmals scheitert. Dabei ist bei einer der Nachfolgeregelung ähnlich wie bei dem Verkauf oder Erwerb eines Unternehmens eine Bestandsaufnahme in finanzieller, rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht erforderlich.

Eine ungeplante Unternehmensnachfolge hat in ungünstigen Fällen eine Bestandsgefährdung des Unternehmens zur Folge. Insofern liegt es vor allem im Interesse des Unternehmens sich rechtzeitig mit den Konsequenzen des Fortfalls des Unternehmers auseinanderzusetzen und eine geeignete und durchdachte Nachfolgeregelung zu planen und festzulegen. Eine verantwortungsvolle Nachfolgeregelung unterscheidet daher zunächst zwischen der Unternehmensnachfolge auf Grund des Todes des Unternehmers und der vorweggenommenen Erbfolge. Dabei muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine Regelung für den Todesfall oder bereits ein Vermögensübergang zu Lebzeiten sinnvoller erscheint, denn bei einer vorweggenommene Erbfolge lassen sich unter Umständen erhebliche Steuervorteile erzielen. Dabei muss selbstverständlich berücksichtigt werden, dass nicht allein der steuerliche Vorteil Ziel einer Unternehmensnachfolge sein darf, sondern vielmehr daneben die Sicherung des Unternehmens, Erhalt der Handlungsfähigkeit des Unternehmens und die Auswahl eines geeigneten Nachfolgers eine entscheidende Rolle spielen. In Deutschland spielen Familienunternehmen eine große Rolle, so dass vor allem die Sicherung des Unternehmens als Sicherung der eigenen Versorgung des abgebenden Unternehmers wichtig sein wird. Daneben tritt dann vielfach das Ansinnen der gerechten Verteilung des Vermögens innerhalb der Familie.

Aus diesen und vielen anderen Gründen ist eine geordnete Unternehmensnachfolge wichtig, die bereits zu Lebzeiten des Unternehmers geplant und sichergestellt werden muss. Der unerwartete Eintritt durch plötzlichen Tod des Unternehmers sollte durch entsprechende Überlegungen und Planungen nicht zu einer Gefährdung des Unternehmens führen.

 

Anzeige


-

Veranstalter

-

RÖVERBRÖNNER GmbH & Co. KG

RÖVERBRÖNNER Rechtsanwälte

-

Dienstleistungen

-

 

Veranstaltungen/ Präsentationen

 

Beratung/ Konzeptentwicklung

 

Testamentsgestaltung

 

Begleitung/Moderation  von Unternehmens-nachfolgen

-

Partner

-

 

WARWICK LEGAL

 

MOORE STEPHENS

 

IFRS Portal

 

GDPdU Portal

 

Digitale Signatur

RÖVERBRÖNNER GmbH & Co. KG . Auguste-Viktoria-Strasse 118 . D-14193 Berlin . Deutschland . Tel. +49(0)30.890 62-0 . Fax 49(0)30.890 62-400
R
ÖVERBRÖNNER Rechtsanwälte . Hohenzollerndamm 123 . D-14199 Berlin . Deutschland . Tel. +49(0)30.82 50 21-0 . Fax 49(0)30.82 50 21-90
UNFP | Das Unternehmensnachfolgeportal . E-Mail: webmaster@unternehmensnachfolge-portal.com