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GmbH

 

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Eine gesetzliche Regelung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung lässt sich nicht finden. Vielmehr muss in Anlehnung an § 1 AktG und aus den §§ 1, 5, 13 GmbHG eine entsprechende Definition abgeleitet werden. So besteht eine GmbH aus einem oder mehreren Gesellschaftern und besitzt ein in Stammeinlagen zerlegtes Stammkapital. Historisch erklärt sich die Einführung der GmbH als notwendige Rechtsform mit einer Haftungsbeschränkung, die zwischen Aktiengesellschaft und Personengesellschaft steht.

Nachfolgend können Sie sich zu einigen Teilbereichen näher informieren, wobei Sie bitte beachten, dass uns keine vollständige und abschließende Darstellung möglich ist und die Grundprinzipien und Grundstrukturen für jede Einzelfallgestaltung neu angewandt und überlegt werden müssen.

  • Erbfall

  • Zivilrecht (diese Seite befindet sich derzeit in Überarbeitung)

  • Gesellschaftsrecht (diese Seite befindet sich derzeit in Überarbeitung)

  • Steuerrecht (diese Seite befindet sich derzeit in Überarbeitung)

  • Erbauseinandersetzung

  • Zivilrecht (diese Seite befindet sich derzeit in Überarbeitung)

  • Gesellschaftsrecht (diese Seite befindet sich derzeit in Überarbeitung)

  • Steuerrecht (diese Seite befindet sich derzeit in Überarbeitung)

  • vorweggenommene Erbfolge/Schenkung

  • Zivilrecht (diese Seite befindet sich derzeit in Überarbeitung)

  • Gesellschaftsrecht (diese Seite befindet sich derzeit in Überarbeitung)

  • Steuerrecht (diese Seite befindet sich derzeit in Überarbeitung)

 

 

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