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GmbH
Beschreibung |
Eine
gesetzliche Regelung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung lässt
sich nicht finden. Vielmehr muss in Anlehnung an § 1 AktG und aus den §§
1, 5, 13 GmbHG eine entsprechende Definition abgeleitet werden. So
besteht eine GmbH aus einem oder mehreren Gesellschaftern und besitzt
ein in Stammeinlagen zerlegtes Stammkapital. Historisch erklärt sich die
Einführung der GmbH als notwendige Rechtsform mit einer
Haftungsbeschränkung, die zwischen Aktiengesellschaft und
Personengesellschaft steht.
Nachfolgend können Sie sich zu einigen Teilbereichen näher informieren,
wobei Sie bitte beachten, dass uns keine vollständige und abschließende
Darstellung möglich ist und die Grundprinzipien und Grundstrukturen für
jede Einzelfallgestaltung neu angewandt und überlegt werden müssen.
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Erbfall
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Zivilrecht (diese Seite
befindet sich derzeit in Überarbeitung)
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Gesellschaftsrecht (diese Seite
befindet sich derzeit in Überarbeitung)
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Steuerrecht (diese Seite
befindet sich derzeit in Überarbeitung)
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Erbauseinandersetzung
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Zivilrecht (diese Seite befindet
sich derzeit in Überarbeitung)
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Gesellschaftsrecht (diese Seite
befindet sich derzeit in Überarbeitung)
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Steuerrecht (diese Seite befindet
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vorweggenommene Erbfolge/Schenkung
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Zivilrecht (diese Seite befindet
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Gesellschaftsrecht (diese Seite
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Steuerrecht (diese Seite befindet
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