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Management Buy Out (MBO)

 

 News Beschreibung

Unter dem Management Buy Out (MBO) versteht man eine Form des Unternehmenskaufes, bei dem das bisher tätige Management die Mehrheit der Anteile oder zumindest wesentliche Anteile des Unternehmens übernimmt und somit Miteigentümer bzw. Unternehmer wird. Dies kann entweder mit oder ohne Einschaltung dritter Investoren geschehen.

Die Besonderheit bei einem Unternehmensverkauf in Form des MBO liegt darin, dass das Unternehmen nicht auf den Markt kommt und insofern die Konkurrenten keinen Einblick in die Stärken und Schwächen des Unternehmens erlangen. 

Großer Vorteil des MBO für das kaufende Management ist die Tatsache, dass sie kein fremdes Unternehmen übernimmt, dessen Abläufe sie nicht genau kennen, sondern der Kauf des "eigenen" Unternehmens für das Management überschaubar sein sollte. Die Struktur, Geschäftsbeziehungen und auch die Risiken dürften dabei größtenteils schon bekannt sein.

Für einen Kapitalgeber und Investor bietet ein Unternehmenskauf eine lukrative Renditemöglichkeit. Bei einem MBO stellt sich der kreditgebenden Bank beispielsweise die Möglichkeit einen wesentliche höheren Zins als im laufenden Firmenkundengeschäft zu verlangen. Nebenbei können auch die bisherigen Geschäftsbeziehungen fortgeführt werden. Aber selbstverständlich ist auch für andere Investoren wie Versicherungen, Investmentgesellschaften, Risikokapitalgeber und andere interessant ein MBO als Kreditgeber zu begleiten. Denn neben der vergleichsweise hohen Verzinsung, die verlangt werden kann, besteht die Möglichkeit auch durch Beraterhonorare für die laufende Beratung, Platzierung von Anteilen oder Durchführung der Transaktion eine Vergütung zu erlangen.

Die Finanzierung des Kaufpreises eines MBO stellt die Grundlage jeder Transaktion dar. Allerdings muss für jedes MBO ein eigenes Finanzierungskonzept aufgestellt werden. Es kann kein allgemein gültiges Schema entworfen werden, mithilfe dessen sich jegliche Transaktionen abwickeln lassen. Jedoch kann hinter den Finanzierungskonzepten und -möglichkeiten eine einheitliche Grundidee entdeckt werden. So ist es Ziel, den fremdfinanzierten Teil - Zinsen und Tilgung - des Kaufpreises aus dem unternehmensinternen Cash-Flow zu bedienen. Da in jedem Unternehmen allerdings auch Investitionen erfolgen müssen, ist bei der Berechnung auf den Netto Cash-Flow abzustellen. Insoweit lassen sich dann die Finanzkraft und der Verschuldungsspielraum besser bestimmen.  Die Finanzierung des Kaufpreises gliedert sich generell in unbesichertes Fremdkapital, besichertes Fremdkapital, nachrangiges Fremdkapital und Eigenkapital. Üblicherweise werden bei MBO Transaktionen nicht mehr als 10% Eigenkapital aufgewendet. Vorrangiges Fremdkapital zu etwa 70% und nachrangiges Mezzanine-Kapital zu etwa 20%. Zumeist bieten lediglich Geschäftsbanken vorrangiges Fremdkapital an, das in der Regel auch abgesichert ist. Hierbei wird häufig eine Rendite von etwa 10% erzielt. Bei dem nachrangigen Fremdkapital, das von Geschäftsbanken und Mezzanine-Fonds hauptsächlich vergeben wird, liegt die Renditeerwartung bei 15% bis 25%. Das Eigenkapital soll nach Ansicht der zur Verfügung stellenden Venture Capital Investoren und Fonds eine Rendite von mehr als 25% erwirtschaften.

Die grundsätzlich verlangte Sicherung der gegeben Fremdmittel wird hauptsächlich durch Aktiva erfolgen. Selten werden auch Patente, Lizenzen oder Anteile an Tochtergesellschaften angenommen. Forderungen, Warenbestände und Anlagevermögen dienen üblicherweise als Sicherheit für vorrangiges Fremdkapital.

Im Unterschied zu einem normalen Unternehmenskauf zeichnet sich der MBO dadurch aus, dass die Kosten der Kaufpreisfinanzierung zum großen Teil aus dem Unternehmen selbst finanziert werden.

Die Interessen bei einer Unternehmensveräußerung im Rahmen des MBO sind klar verteilt. Der Veräußerer möchte die Steuerbelastung, die aus dem Verkauf resultiert, möglichst gering halten. Der Erwerber hingegen legt besonderen Wert auf geringe Transaktionskosten, einen steuerfreien Cash-Flow für die Tilgung des Fremdkapitals und auf eine möglichst geringe laufende steuerliche Belastung.

Um eine geringe finanzielle Belastung durch den Cash-Flow zu erreichen, bietet sich an, beispielsweise Abschreibungsvolumina zu schaffen, gewisse Rückstellungen zu bilden und die richtige Finanzierung der Unternehmensnachfolge zu wählen.

Häufige Probleme tauchen auf, wenn die Anteile von ausländischen Anteilseignern im Rahmen des MBO übernommen werden sollen.

Steuerlich sind für den Erwerber bei einem MBO folgende Grundfragen zu klären:

  • Besteht eine Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen für das eingesetzte Fremdkapital?

  • Kann durch die Aufstockung der Buchwerte der Wirtschaftsgüter das Abschreibungsvolumen erhöht werden?

Weitere Problemfelder bei einem MBO, die unter Umständen bereits im Vorfeld zu regeln, aber zumindest doch zu bedenken sind, betreffen die sozial- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Gesetzes. So sind bei einem Betriebsübergang die bestehenden Arbeitsverhältnisse zu beachten und auf Grund des Betriebsüberganges ergangene Kündigungen sind unwirksam. Weiterhin ist auch der Haftungseintritt durch die Vermögensübernahme gesetzlich geregelt. Ansprüche können dann zukünftig auch gegen den Übernehmer geltend gemacht werden.

Nicht zu vernachlässigen ist die Firma. Beinhaltet sie einen Namensbestandteil eines ausscheidenden Gesellschafters, so kann aufgrund der Markstellung aufgrund der Firma für die Zielgesellschaft ein Festhalten an der alten Firma wichtig, wenn nicht sogar unumgänglich sein. Dies kann unter Umständen zu Problemen führen.

Vor den hier angedeuteten Problemfeldern und der großen Bedeutung eines MBO ist es wichtig, sich auf dem Weg eines MBO von Partnern und Beratern begleiten zu lassen, um deren Erfahrung nutzen zu können und das im Sinne der eigenen Interessen bestmögliche Ergebnis zu erhalten. Welcher Partner jeweils gewählt werden sollte, kann nicht pauschal gesagt werden. Die zur Verfügung stehenden Gruppen sind einerseits Banken, die zweifelsfrei den schnellsten Zugang zum Kapital darstellen. Daneben gibt es die freiberufliche wirtschaftsberatende Dienstleistungen wie Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater, die vor allem ihre Neutralität auszeichnet, sich jedoch der Nutzen teilweise erst in späterer Zeit auszahlen wird. Selbstverständlich können auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer als einzelne Berater zurate gezogen werden.

 

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