Startseite Partner Suche Impressum Kontakt Gästebuch

-

-

Allgemein

-

 

Aktuelles

 

 

Grundgedanken

 

 

Erben

 

vorweggenommene Erbfolge

 

Einzelunternehmen

 

 

Personengesellschaft

 

 

GmbH

 

 

AG

 

 

Stiftung

 
 

Informationen

 
 

Testamentslehrpfad

 
 

Notfallplan

 
 

Finanzierung

 
 

Nachfolgeszenarien

 
 

Rechtsquellen

 

 

Glossar

 

-

Sonstiges

-

 

Über uns

 

 

Links

 

 

Muster

 

Download

  Datenbanken  
 

Sitemap

 

-

Sonderthema

-

 

Erbschaftsteuerreform

 


-

Finanzierungshilfen

 

 News Beschreibung

Für Existenzgründer stehen zahlreiche Finanzierungshilfen seitens des Bundes und des Landes zur Verfügung. Die Förderinstitute sind die KfW Mittelstandsbank und verschiedene Banken des jeweiligen Bundeslandes. Im Wesentlichen erfolgt dabei die Unterstützung durch Darlehen mit attraktiven Zinsen, durch Bürgschaften und in besonderen Anlässen auch durch Zuschüsse.

Als Voraussetzungen für die Gewährung der öffentlichen Finanzierungshilfen muss dabei vorliegen:

Eine angemessene fachliche und kaufmännische Qualifikation muss vorhanden sein. Die Beurteilung dieser Qualifikation richtet sich vornehmlich nach den bisherigen beruflichen Tätigkeiten.

Die selbständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden, Aussicht auf nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg haben und auf Dauer angelegt sein. Nebenberufliche Tätigkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls befördert werden (Start-Geld und Mikro-Darlehen).

Vor Antragstellung bei der Hausbankdarf darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein.

Eigenmittel sollen in angemessenem Umfang in die Finanzierung eingebracht  werden.

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Dieser wird die Geschäftsidee vorgestellt. Beschließt die Hausbank das Projekt zu begleiten, werden die Anträge ausgefüllt und auf die Darlehenszusage durch das Förderinstitut gewartet. Um eine positive Bescheidung durch die Hausbank und das Förderinstitut zu erlangen, ist ein umfangreiches Konzept insbesondere mit einem Finanzplan vorzulegen.

Zu beachten ist, dass die öffentlichen Finanzierungshilfen für den festgelegten Zweck verwendet werden müssen. Für die einzelnen Investitionen muss über die Hausbank ein Mittelnachweis geführt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von öffentlichen Mitteln.

 

Anzeige


-

Veranstalter

-

RÖVERBRÖNNER GmbH & Co. KG

RÖVERBRÖNNER Rechtsanwälte

-

Dienstleistungen

-

 

Veranstaltungen/ Präsentationen

 

Beratung/ Konzeptentwicklung

 

Testamentsgestaltung

 

Begleitung/Moderation  von Unternehmens-nachfolgen

-

Partner

-

 

WARWICK LEGAL

 

MOORE STEPHENS

 

IFRS Portal

 

GDPdU Portal

 

Digitale Signatur

RÖVERBRÖNNER GmbH & Co. KG . Auguste-Viktoria-Strasse 118 . D-14193 Berlin . Deutschland . Tel. +49(0)30.890 62-0 . Fax 49(0)30.890 62-400
R
ÖVERBRÖNNER Rechtsanwälte . Hohenzollerndamm 123 . D-14199 Berlin . Deutschland . Tel. +49(0)30.82 50 21-0 . Fax 49(0)30.82 50 21-90
UNFP | Das Unternehmensnachfolgeportal . E-Mail: webmaster@unternehmensnachfolge-portal.com