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Finanzierungshilfen
Beschreibung |
Für
Existenzgründer stehen zahlreiche Finanzierungshilfen seitens des Bundes und
des Landes zur Verfügung. Die Förderinstitute sind die KfW
Mittelstandsbank und verschiedene Banken des jeweiligen Bundeslandes. Im Wesentlichen erfolgt dabei die
Unterstützung durch Darlehen mit attraktiven Zinsen, durch Bürgschaften
und in besonderen Anlässen auch durch Zuschüsse.
Als Voraussetzungen für die Gewährung der öffentlichen
Finanzierungshilfen muss dabei vorliegen:
Eine angemessene fachliche und kaufmännische Qualifikation muss
vorhanden sein. Die Beurteilung dieser Qualifikation richtet sich
vornehmlich nach den bisherigen beruflichen Tätigkeiten.
Die selbständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden, Aussicht
auf nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg haben und auf Dauer angelegt
sein. Nebenberufliche Tätigkeiten können unter bestimmten
Voraussetzungen ebenfalls befördert werden (Start-Geld und
Mikro-Darlehen).
Vor Antragstellung bei der Hausbankdarf darf mit dem Vorhaben noch nicht
begonnen worden sein.
Eigenmittel sollen in angemessenem Umfang in die Finanzierung
eingebracht werden.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Dieser wird die
Geschäftsidee vorgestellt. Beschließt die Hausbank das Projekt zu
begleiten, werden die Anträge ausgefüllt und auf die Darlehenszusage
durch das Förderinstitut gewartet. Um eine positive Bescheidung durch
die Hausbank und das Förderinstitut zu erlangen, ist ein umfangreiches
Konzept insbesondere mit einem Finanzplan vorzulegen.
Zu beachten ist, dass die öffentlichen Finanzierungshilfen für den
festgelegten Zweck verwendet werden müssen. Für die einzelnen
Investitionen muss über die Hausbank ein Mittelnachweis geführt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von öffentlichen
Mitteln.
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