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Erbschaftsteuerreform

 


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ERP-Kapital für Gründung

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 News Beschreibung

Wer wird gefördert?

Anträge können nur natürliche Personen stellen. Gefördert werden Existenzgründungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, wobei als Gründung auch eine Übernahme oder eine tätige Beteiligung zählt.

Was wird gefördert?

  • Betriebsgrundstücke

  • Betriebsausstattung

  • Erwerbspreis eines bestehenden Unternehmens bzw. Anteil

  • Markterschließungsaufwendungen

  • Beschaffung bzw. Aufstockung des Waren-/Materiallagers

Eigene Mittel müssen mindestens i.H.v. 15% der Investitionssumme vorhanden sein. Mit dem ERP-Kapital können maximal 25% der Investitionen gefördert werden. Eigene Mittel und ERP-Kapital für Gründung dürfen zusammen 40% der Summe nicht übersteigen.

Absicherung?

Der Kreditnehmer haftet persönlich. Die Hausbank steht nicht im Kreditausfallrisiko, wird vielmehr von der Haftung befreit.

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