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Aktiengesellschaft
Beschreibung |
Die
Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener
Rechtspersönlichkeit und einem in Aktien zerlegten Grundkapital. Sie ist
eine Körperschaft und rechtssystematisch dem Verein zuzuordnen. Die
verschiedenen Ausgestaltungen der Aktiengesellschaften bleiben hier
außer Betracht, hingegen sei im Hinblick auf die Regelung der
Unternehmensnachfolge vielmehr auf die unterschiedliche Form der Aktien
hingewiesen. Diese können auf die Regelungen, Probleme und Gestaltung
der Unternehmensnachfolge erheblichen Einfluss haben. So gibt es
Inhaberaktien, Namensaktien und die vinkulierten Namensaktien, die die
Verfahrensweise und Möglichkeiten der Regelung der Unternehmensnachfolge
erheblich beeinflussen. Ebenfalls zu beachten ist eine mögliche
Börsennotierung. Im Gegensatz zur GmbH wird die Aktiengesellschaft als
Gesellschaftsform vor allem aufgrund der erhöhten Verkehrsfähigkeit
ihrer Mitgliedschaftsrechte und wegen der schwächeren
gesellschaftsrechtlichen Bindung der Aktionäre gewählt.
Nachfolgend können Sie sich zu einigen Teilbereichen näher informieren,
wobei Sie bitte beachten, dass uns keine vollständige und abschließende
Darstellung möglich ist und die Grundprinzipien und Grundstrukturen für
jede Einzelfallgestaltung neu angewandt und überlegt werden müssen.
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Erbfall
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Zivilrecht (diese Seite
befindet sich derzeit in Überarbeitung)
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Gesellschaftsrecht (diese Seite
befindet sich derzeit in Überarbeitung)
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Steuerrecht (diese Seite
befindet sich derzeit in Überarbeitung)
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Erbauseinandersetzung
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Zivilrecht (diese Seite
befindet sich derzeit in Überarbeitung)
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Gesellschaftsrecht (diese
Seite befindet sich derzeit in Überarbeitung)
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Steuerrecht (diese Seite
befindet sich derzeit in Überarbeitung)
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vorweggenommene Erbfolge/ Schenkung
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Zivilrecht (diese Seite
befindet sich derzeit in Überarbeitung)
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Gesellschaftsrecht (diese Seite
befindet sich derzeit in Überarbeitung)
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Steuerrecht (diese Seite
befindet sich derzeit in Überarbeitung)
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